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   OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93   

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https://dejure.org/1993,3223
OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93 (https://dejure.org/1993,3223)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.07.1993 - 12 WF 61/93 (https://dejure.org/1993,3223)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Juli 1993 - 12 WF 61/93 (https://dejure.org/1993,3223)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Geschiedener Unterhaltspflichtiger; Notwendiger Selbstbehalt; Rückgriff auf Mindestbedarfssätze; Mangelfall

Papierfundstellen

  • FamRZ 1993, 1453
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Diese Auffassung wird inzwischen auch vom Bundesgerichtshof vertreten (BGH, Urteil vom 18.10.1989, FamRZ 1990, 260 ; Urt. v. 29.01.1992, FamRZ 1992, 539 ).

    Auch diese Auffassung des BGH (vgl. FamRZ 1988, 705 ; 1990, 260; 1992, 539) wird vom Senat geteilt.

    Den Rückgriff auf Mindestbeträge hat der BGH in ständiger Rechtsprechung bisher abgelehnt (BGH, FamRZ 1987, 266 u. 689; 1988, 705; offengelassen in FamRZ 1992, 539 ).

    Außerdem führt, worauf der BGH (FamRZ 1992, 539 ) zu Recht hingewiesen hat, eine Anhebung der Ehegatteneinsatzbeträge zu einer Verkürzung konkurrierender Kindesunterhaltsbeträge, was schon deshalb bedenklich ist, weil der nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Kindesunterhalt insbesondere in den unteren Tabellengruppen erheblich hinter dem wirklichen Bedarf zurückbleibt (vgl. zum Bedarf eines Kindes BVerfG, FamRZ 1990, 955, 961).

  • BGH, 18.10.1989 - IVb ZR 89/88

    Angemessenheit des Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Diese Auffassung wird inzwischen auch vom Bundesgerichtshof vertreten (BGH, Urteil vom 18.10.1989, FamRZ 1990, 260 ; Urt. v. 29.01.1992, FamRZ 1992, 539 ).

    Nur wenn ein unterhaltsberechtigter Ehegatte im Einzelfall aus besonderen Gründen ähnlich hilflos und bedürftig ist wie ein minderjähriges Kind, kann dem Unterhaltsschuldner bei der Billigkeitsabwägung nach § 1581 BGB ausnahmsweise eine Unterhaltsverpflichtung bis zur Grenze des eigenen notwendigen Selbstbehalts auferlegt werden (BGH, FamRZ 1990, 260, 265).

    Auch diese Auffassung des BGH (vgl. FamRZ 1988, 705 ; 1990, 260; 1992, 539) wird vom Senat geteilt.

  • BGH, 13.04.1988 - IVb ZR 34/87

    Unterhaltsberechtigung minderjähriger unverheirateter Kinder neben dem

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Auch diese Auffassung des BGH (vgl. FamRZ 1988, 705 ; 1990, 260; 1992, 539) wird vom Senat geteilt.

    Den Rückgriff auf Mindestbeträge hat der BGH in ständiger Rechtsprechung bisher abgelehnt (BGH, FamRZ 1987, 266 u. 689; 1988, 705; offengelassen in FamRZ 1992, 539 ).

  • OLG Hamburg, 10.04.1992 - 12 UF 58/91

    Pflichten des Unterhaltsschuldners bei hohen Werbungskosten

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Eine Aufstockung des individuell berechneten Ehegattenunterhalts auf einen Mindestbedarf etwa in Höhe des notwendigen Selbstbehalts käme nur unter dem Gesichtspunkt eines etwaigen trennungsbedingten Mehrbedarfs in Betracht, der konkret dargelegt werden müsste und auch dann nur berücksichtigt werden dürfte, wenn nach der Trennung oder Scheidung zusätzliche Mittel für dessen Befriedigung vorhanden sind (hierzu Senat in FamRZ 1992, 1308 u. DAVorm 1992, 1121 ).

    Außerdem ist von Einkünften aus Berufstätigkeit als Arbeitsanreiz und zur pauschalen Abgeltung von solchen berufsbedingten Aufwendungen, die sich nicht konkret von dem allgemeinen Lebensaufwand abgrenzen lassen, vorweg ein sogenannter Erwerbstätigenbonus abzuziehen, den der Senat in Übereinstimmung mit der vom BGH gebilligten herrschenden Meinung mit 1/7 des nach Abzug des Kindesunterhalts verbleibenden Nettoeinkommens bemisst (vgl. Senat, FamRZ 1992, 1308 ).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Außerdem führt, worauf der BGH (FamRZ 1992, 539 ) zu Recht hingewiesen hat, eine Anhebung der Ehegatteneinsatzbeträge zu einer Verkürzung konkurrierender Kindesunterhaltsbeträge, was schon deshalb bedenklich ist, weil der nach der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Kindesunterhalt insbesondere in den unteren Tabellengruppen erheblich hinter dem wirklichen Bedarf zurückbleibt (vgl. zum Bedarf eines Kindes BVerfG, FamRZ 1990, 955, 961).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Kindesunterhalt ist nicht vorweg abzuziehen, weil bei der Bedarfsbemessung nur solche Unterhaltspflichten zu Lasten des unterhaltsberechtigten Ehegatten berücksichtigt werden dürfen, die auch schon bei bestehender Ehe zu erfüllen waren (BGH, FamRZ 1987, 456, 458; 1992, 797).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZR 42/89

    Abänderung einer vollstreckbaren Urkunde

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Ein gerichtlicher Vergleich oder eine vollstreckbare Urkunde kann rückwirkend nicht erst von dem Zeitpunkt an abgeändert werden, in dem der Gläubiger mit einem Verzicht auf seine Rechte aus dem Titel in Verzug gekommen (vgl. BGH, FamRZ 1989, 850 ; 1990, 989; Senat, Beschluss vom 18.03.1993 - 12 WF 142/92 -).
  • BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 36/86

    Berücksichtigung von Arbeitslosenhilfe; Vorwegabzug des Kindesunterhalts;

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Kindesunterhalt ist nicht vorweg abzuziehen, weil bei der Bedarfsbemessung nur solche Unterhaltspflichten zu Lasten des unterhaltsberechtigten Ehegatten berücksichtigt werden dürfen, die auch schon bei bestehender Ehe zu erfüllen waren (BGH, FamRZ 1987, 456, 458; 1992, 797).
  • BGH, 14.01.1987 - IVb ZR 93/85

    Berücksichtigung trennungsbedingten Mehrbedarfs

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Den Rückgriff auf Mindestbeträge hat der BGH in ständiger Rechtsprechung bisher abgelehnt (BGH, FamRZ 1987, 266 u. 689; 1988, 705; offengelassen in FamRZ 1992, 539 ).
  • BGH, 07.05.1986 - IVb ZR 49/85

    Rechtshängigkeit einer Leistungsklage - Rechtshängigkeit einer Abänderungsklage -

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.07.1993 - 12 WF 61/93
    Die Abänderungsklage begründet keine Rechtshängigkeit i.S. des § 818 Abs. 4 BGB (BGH, NJW 1986, 2057 ).
  • BGH, 22.03.1989 - IVb ZA 2/89

    Negative Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnung über Ehegattenunterhalt

  • OLG Hamburg, 07.09.1990 - 12 UF 136/88

    Berücksichtigung von Lohn- und Einkommensteuer bei der Berechnung des

  • OLG Hamburg, 17.07.1992 - 12 UF 111/91
  • BGH, 07.05.2014 - XII ZB 258/13

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt für die Zeit ab

    Der Geldwert dieses Naturalunterhaltsanspruchs wird dabei mindestens mit dem (hypothetischen) Anspruch auf Barunterhalt zu veranschlagen sein, den das Kind im Falle einer Trennung seiner Eltern gegen den Unterhaltspflichtigen hätte (vgl. auch OLG Hamburg FamRZ 1993, 1453, 1455).
  • BGH, 15.03.2023 - VII ZB 68/21

    Anspruch des einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind

    Dabei ist es sachgerecht, den Naturalunterhalt nicht niedriger anzusetzen als einen in vergleichbaren Verhältnissen zu zahlenden Barunterhalt (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 1. Juli 1993 - 12 WF 61/93, FamRZ 1993, 1453, 1455).
  • OLG Schleswig, 05.02.2004 - 11 U 108/02

    Anwaltliche Falschberatung bei Auslegung eines Unterhaltsvergleichs

    Rechtsprechung und Literatur haben sich in der Folgezeit dieser Auffassung des BGH weitgehend angeschlossen (OLG Hamburg FamRZ 1993, 1453, 1456; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 742, 743; Mertens, FamRZ 1994, 601 ff. - mit ausführlicher Begründung - Musielak, a. a. O., § 323 Rdnr. 49).
  • OLG Hamburg, 07.04.1995 - 12 UF 57/94

    Begrenzung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt wegen Krankheit im

    Die Beschwerde des EM hat der Senat durch den in FamRZ 1993, 1453 veröffentlichten Beschluss vom 1.7.1993 zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 20.07.1994 - 5 UF 45/94

    Darlegungs- und Beweislast für fortbestehenden Unterhaltsanspruch für

    Der Meinung des BGH hat sich auch das OLG Hamburg angeschlossen (so in FamRZ 1993, 1453 und 1456).
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